Rund um serielle Sanierung
Wichtige Vorabinformationen und Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die Fragen und Antworten in diesem Bereich aus verschiedenen Quellen zum Thema "Serielle Sanierung" für Sie zusammengestellt wurden. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte aktuell zu halten, kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind. Bitte verwenden Sie die bereitgestellten Informationen als allgemeine Orientierungshilfe und konsultieren Sie gegebenenfalls Fachexperten für präzise und aktuelle Informationen. Rechtsweg ist ausgeschlossen, und wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Auszug aus der "Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, (GVBl. S. 588), BayRS 2132-1-B
Art. 26 Außenwände
(1) Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.
(2) 1Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; sie sind aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn sie als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sind. 2 Satz 1 gilt nicht für:
1. Fenster und Türen,
2. Fugendichtungen und
3. brennbare Dämmstoffe in nichtbrennbaren geschlossenen Profilen der Außenwandkonstruktion.
(3) 1Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein; Unterkonstruktionen aus normalentflammbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt sind. 2Balkonbekleidungen, die über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt werden, und mehr als zwei Geschosse überbrückende Solaranlagen an Außenwänden müssen schwerentflammbar sein. 3Baustoffe, die schwerentflammbar sein müssen, in Bauteilen nach Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 2 dürfen nicht brennend abfallen oder abtropfen."
(Einschub: Die LKS HWL hat gemäß Norm 13168 die Klassifizierung B S1-d0, was bedeutet, dass sie die gleichen Eigenschaften aufweist.)
"(4) Bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie Doppelfassaden sind gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen; das gilt für hinterlüftete Außenwandbekleidungen entsprechend.
(5) 1Die Abs. 2, 3 und 4 Halbsatz 2 gelten nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, Abs. 4 Halbsatz 1 nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2. 2 Abweichend von Abs. 3 sind Außenwandbekleidungen, die den Technischen Baubestimmungen nach Art. 81a entsprechen, mit Ausnahme der Dämmstoffe, aus normalentflammbaren Baustoffen zulässig. (Quelle: BayBo)
1 Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft. 2 Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und von örtlichen Bauvorschriften treten jedoch bereits am 1. August 1962 in Kraft."
Bitte beachten Sie, dass die Bauverordnungen der Bundesländer unterschiedliche Regelungen vorsehen. Wir haben die Bayerische Bauordnung zitiert, da unser Unternehmenssitz in Bayern ist.
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Eignet sich Ihr unsaniertes Gebäude für das Serielle Sanieren?
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Was umfasst die Bundesförderung Serielles Sanieren in Bezug auf die Förderung von seriellen Sanierungskomponenten und wie unterscheidet sie sich von der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nicht-Wohngebäuden?
Die Bundesförderung Serielles Sanieren fördert die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte (inklusive Machbarkeitsstudien) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten. Die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohngebäuden oder Nicht-Wohngebäuden erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
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"Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Kredit: www.kfw.de/261
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Das Wichtigste in Kürze:
- Förderkredit ab 0,24 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht."
Link zu KfW Unterlagen:
Nichtwohngebäude: www.kfw.de/263
Kommunen:
Kreditvariante: www.kfw.de/264
Zuschussvariante: www.kfw.de/464
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Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter: Link zur Förderseite
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